Wien, 4. Oktober 2024: Diese Nationalratswahl 2024 brachte wesentliche Verbesserungen für den Wahlprozess, die auf Grund des Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 erstmals bei einer nationalen Wahl umgesetzt wurden. Verbesserungen der Briefwahl ermöglichten eine Stimmabgabe in jeder Gemeinde bereits vor dem Wahltag und führten zu einem Rekord bei der Anzahl der ausgestellten Wahlkarten. Zudem erhöhte die erstmalige Veröffentlichung der Wahlergebnisse auf Sprengelebene die Transparenz. Es fehlen jedoch noch Informationen über die Zahl der ungültigen oder verspätet eingetroffenen Briefwahlstimmen. Herausforderungen bestehen auch weiterhin beim Mangel an Wahlbeisitzern, beim QR-Code für Briefwahlkarten, der noch nicht für WählerInnen zugänglich ist, und dass Unterstütungserklärungen für Listen oder KandidatInnen noch nicht elektronisch möglich sind.
Unmittelbar nach der Wahl schlug der Gemeindebund vor (link zur APA OTS Meldung) e-voting einzuführen um die zunehmenden Kosten für den steigenden Anteil von Briefwahlstimmen abzudecken. Die ORF Ö1 Redaktion hat dazu eine Stellungnahme von Armin Rabitsch von wahlbeobachtung.org eingeholt und diese in den Morgenjournalen am 4 Oktober gesendet.
Bei e-voting muss man differenzieren; hier gibt es elektronisches Wählen wie etwa in den meisten US Landkreisen wo in Wahllokalen auf touch screens elektronisch gewählt wird. Internet voting hingegen findet am Endgerät des Wählenden statt (Computer, Handy) und gibt es bereits in Estland für nationale Wahlen. Verschiedene Länder wie Norwegen oder Finland haben e-voting getestet mit Pilot-Studien, dies aber vor allem wegen Sicherheitsbedenken wieder fallengelassen. Frankreich und die Schweiz haben e-voting auch für bestimmte Bevölkerungsgruppen immer wieder probiert, und dann teilweise wegen Sicherheitsbedenken wieder ausgesetzt. Die OSZE hat auch in Estland immer wieder Empfehlungen ausgesprochen wie Internet voting verbessert und sicherer gemacht werden könnte und auf die verschiedenen Probleme aufmerksam gemacht.
In Österreich bräuchte es vor allem ein solides elektronisches Verwaltungssystem. Die Eilmeldung der Sprengelwahlergebnisse wird zumeist immer noch per Telefon vom Wahlleiter an die höheren Wahlbehörden übermittelt. Es bräuchte zudem ein elektronisches Wählerregister in jedem Wahllokal, da man dann in jedem Wahllokal wählen gehen könnte, wie etwa in Lettland.
In der Nationalratswahl am 29. September sorgte eine Wahlstimme für Unmut. Dieser Vorfall mit NS-Symbolik auf einem Wahlzettel, der dennoch gültig gewertet wurde, zeigt Handlungsbedarf bei der Anpassung der Nationalratswahlordnung, um Fälle solcher Art in Zukunft klarer zu regeln, wie dies etwa in Deutschland schon der Fall ist. Die ORF Ö1 Innenredaktion hat dazu auch bei Armin Rabitsch von wahlbeobachtung.org eine Stellungnahme für das Ö1 Mittagsjournal eingeholt.
Die Boulevard Tageszeitung Heute hat dazu auch einen Artikel verfasst.
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