Nationalrats-Wahlordnung

Nationalrats-Wahlordnung

Die Rechtslage für österreichische Wahlen wurde in den letzten Jahren mehrmals geändert, basierend auf Reformen, die von der österreichischen Regierung beschlossen wurden. Wichtige Änderungen betrafen die Einführung internationaler Wahlbeobachtung seitens der OSZE (2007), das Senken des Wahlalters auf sechzehn Jahre (2010), die Abschaffung der „Habsburger-Ausnahme“ im Bundespräsidentenwahlgesetz (2011), Neuerungen zur Parteienförderung und -finanzierung (2012), sowie die Ausweitung und Änderung der Wahlkartenwahl (2011). Um eine Rechtsgrundlage für die Durchführung der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl zu schaffen, wurde im September 2016 von vier Parteien mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat die Verschiebung der Stichwahl beschlossen. Auch wurde der Stichtag geändert, um jenen Personen Zugang zur Wahl zu ermöglichen, die im Zeitraum der Wahlverschiebung das Wahlalter erreicht hatten.

Im November 2016 beschlossen vier Parteien im Nationalrat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die Einführung eines Zentralen Wählerregisters, das ab dem Jahr 2018 Verwendung findet, sowie eine Vereinfachung von Volksbegehren, um unabhängig vom Hauptwohnsitz nun in jedem Gemeindeamt unterzeichnet werden können. Auch eine elektronische Unterschrift per Handysignatur bzw. Bürgerkarte wurde eingeführt. Mit dem Gesetzespaket wurden auch einzelne Adaptierungen im Wahlrecht vorgenommen. So wurden in Reaktion auf die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl durch den Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über die Öffnung und Auszählung von Wahlkarten praxisnäher gestaltet.