Wien, 4. Mai 2022: Die Wiener Zeitung berichtet über die Veranstaltung am 2. Mai im Parlament und verkündet die „kleine“ Wahlreform.
Artikel der Wiener Zeitung am 4. Mai 2022
Darin, dass Österreichs Wahlsystem grundsätzlich gut funktioniere, waren sich alle einig. Der Grundgedanke der repräsentativen Demokratie werde gelebt. Worin sich aber auch alle einig waren, sind die wachsenden Probleme der politischen Parteien, genügend Wahlbeisitzer zu nominieren. Eine Öffnung hin zu einem parteiunabhängigen Beisitzer-Pool könnte jedoch schwierig werden, so die Quintessenz einer Veranstaltung auf Einladung der Parlamentsdirektion am Montagabend im Palais Epstein. Walter Hämmerle, Chefredakteur der „Wiener Zeitung“, moderierte.
Basierend auf einer Studie unter Wahlbeisitzern, die das Vienna Center for Electoral Research der Uni Wien (VieCer) in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Arbeitsgemeinschaft wahlbeobachtung.org durchgeführt hatte (die „Wiener Zeitung“ berichtete), diskutierten Abgeordnete der fünf Parlamentsparteien sowie Vertreter des Bundeskanzleramts und Innenministeriums mögliche Schritte einer Wahlreform. Für diese benötigt es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Noch vor der Bundespräsidentenwahl im Herbst soll es eine Wahlrechtsnovelle geben, man bereite diese bereits vor, sagte Wolfgang Gerstl von der ÖVP – allerdings nur eine „kleine“: Die Berücksichtigung des dritten Geschlechts etwa oder die bessere Wahrnehmung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen seien Thema. Dabei herrscht unter den Parlamentsparteien offenbar Konsens.
Wolfgang C. Müller und Julia Partheymüller, Leiter respektive Wissenschafterin des VieCer, sowie Armin Rabitsch von wahlbeobachtung.org präsentierten die Studie. Den Anstoß für diese habe die Bundespräsidentenwahl 2016 gegeben, so Müller. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das Ergebnis auf, die Stichwahl musste neu durchgeführt werden. Insgesamt wurden 865 Beisitzer unter anderem nach deren Hintergrund, Motivation und Vorkenntnissen befragt. Österreichweit kommen regelmäßig rund 50.000 Wahlbeisitzer zum Einsatz.
Aktuell ist es so, dass das Wahlsprengelkolleg drei von politischen Parteien je nach Stärke (gemessen am lokalen Nationalratswahlergebnis) nominierte Beisitzer und Ersatzbeisitzer hat. Für Wien mit rund 1.400 Wahllokalen bedeutet das zum Beispiel je 4.200 Beisitzer und Ersatzbeisitzer -also 8.400 Personen. Der Wahlbeisitz ist generell ehrenamtlich, Vergütung oder Abgeltung sind aber je nach Gemeinde unterschiedlich.
Die Studienergebnisse (viecer.univie.ac.at/projekte-und-kooperationen/wahlbeisitz/) zeigen, dass es sich bei den Beisitzern vorrangig um Personen mittleren Alters handelt, die ein subjektiv hohes Wissen über Politik aufweisen und sich auch jenseits des Wahlbeisitzes politisch engagieren. Frauen, jüngere und ältere Menschen sind unterrepräsentiert.
Eine Änderung des Nominierungsmodus könnte also auch für eine breitere Durchmischung sorgen. Doch eines vorweg: Verfassungsrechtlich sei das problematisch, so Mathias Vogl, Leiter der Sektion III (Recht) des Innenministeriums. Denn der VfGH verfolge im Wahlrecht die strikte Wortinterpretation – und in Art. 26a des Bundes-Verfassungsgesetzes ist zu lesen: Den Wahlbehörden „haben als stimmberechtigte Beisitzer Vertreter der wahlwerbenden Parteien anzugehören“.
Wie die Diskussion am Montagabend zeigte, wären auch nicht alle Parlamentsparteien uneingeschränkt für eine Änderung. „Wer könnte besser für Kontrolle sorgen als die Partei selbst?“, fragte etwa Gerstl (ÖVP). Auch Harald Stefan (FPÖ) bezeichnete sich als Verfechter des bestehenden Systems: „Kelsen hatte sich etwas dabei gedacht.“ Christian Drobits (SPÖ) und Karl-Arthur Arlamovsky (Neos) hielten es indes für höchst an der Zeit, die Zivilgesellschaft unabhängig von politischen Parteien einzubinden. Diplomatisch gab sich Agnes Sirkka Prammer von den Grünen. Es sei zwar vorrangig Aufgabe der Parteien, dafür zu sorgen, dass die Wahlen gut funktionieren, „die Bevölkerungsstruktur muss sich aber auch innerhalb der Wahlbehörden abbilden“, sagte sie. Der Migrantenanteil etwa sei gering.
Neben dem Nominierungsmodus standen auch verpflichtende E-Learning-Module für Wahlbeisitzer sowie eine einheitliche Entschädigung zur Diskussion. Erstere gingen den Parteienvertretern unisono zu weit: Eine Pflicht könnte kontraproduktiv sein und vor dem Wahlbeisitz abschrecken, hieß es. Ein Angebot an E-Learning Modulen sollte es jedoch geben. Was die Entschädigung betrifft, so sollte diese vereinheitlicht werden, dabei jedoch eine Form der kleinen „Anerkennung“ bleiben – bei rund 50 Euro wären das bei 50.000 Beisitzern 2,5 Millionen Euro pro Wahl. Der je nach Wahllokal unterschiedliche zeitliche Aufwand sollte ebenfalls abgebildet werden. Gerstl (ÖVP) schlug zum Beispiel auch einen gratis Erste-Hilfe-Kurs als Dank für jeden Wahlbeisitzer vor.
Bleibt noch die Frage, wie man bei einem parteiunabhängigen Beisitzer-Pool konkret vorgehen könnte, um Personen vor Wahlen gezielt ansprechen zu können -zum Beispiel mithilfe einer Datenbank? Diese gebe es ohnehin bereits, meinte Arlamovsky (Neos): das zentrale Wählerregister, das 2016 eingeführt wurde, und bei dem man lediglich neben jedem, der schon einmal Beisitzer war, „ein Häkchen setzen könnte“. Die freiwillige Erstrekrutierung könnte unter anderem unter Politik- oder Rechtswissenschaften-Studenten erfolgen, meinte Drobits (SPÖ). Schließlich seien die Jungen ja auch die Zukunft der Demokratie.
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