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Social-Media-Monitoring der österreichischen Nationalratswahlkampagne

23 Jan. , 2025  

Wien, Berlin, 23. Januar 2025: Election-Watch.EU (als wahlbeobachtung.org) führte gemeinsam mit anderen Forschenden ein Social-Media-Monitoring der österreichischen Wahlkampagne 2024 durch. In der Studie untersuchen wir Toxicity, Hassrede und Extremismus auf österreichischen Online- und Social-Media-Plattformen sowie auf Telegram-Kanälen im Vorfeld der Wahlen. Die Studie präsentiert die Ergebnisse in Diagrammen, um ein besseres Verständnis zu ermöglichen, und enthält zusätzlich eine Fallstudie zu Desinformation.

Final Report „From Hashtags to Votes“ SMM Austrian Elections 2024

Wichtigste Ergebnisse:

  • Kontroverse oder emotional aufgeladene Themen wie Migration lösen häufig polarisierte Reaktionen aus, bieten einen fruchtbaren Boden für Hassrede und entsprechen den allgemein beobachteten Mustern in Social-Media-Studien.
  • Anstößige Inhalte, insbesondere als Hassrede, toxisch oder extremistisch gekennzeichnete Inhalte, erzielen deutlich mehr Aufrufe und Reaktionen im Vergleich zu nicht anstößigem Material.
  • Desinformation über angeblichen Wahlbetrug durch Briefwahl zeigt die Rolle alternativer Medienplattformen, insbesondere AUF1, bei der Verbreitung unbestätigter Behauptungen auf.

Empfehlungen:

  1. Die Europäische Kommission (EK) muss ihre Aufsichtsverantwortung gemäß dem Digital Services Act (DSA) für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) aktiv wahrnehmen, während die österreichische Regierung, der Digital Services Coordinator (DSC) und zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs) Plattformen dazu auffordern sollten, algorithmische Folgenabschätzungen und Risikominderungsberichte zu veröffentlichen. Diese Berichte sollten Maßnahmen zur Herabstufung von beleidigenden Inhalten als Teil ihrer Strategien zur systemischen Risikominderung enthalten.

  2. Die EK und der DSC sollten vollständig unabhängige Drittparteien-Prüfungen von Algorithmen einführen, um die Erkennung und Vermeidung von Vorurteilen zu verbessern. Gemäß DSA-Vorgaben müssen Plattformen Prüfunternehmen beauftragen sowie systemische Risiken, einschließlich solcher durch algorithmische Verstärkung schädlicher Inhalte, bewerten und mindern, um Transparenz und Compliance sicherzustellen.

  3. Der DSC und CSOs sollten Priorität darauf legen, Initiativen zur Stärkung der digitalen Kompetenz zu fördern, insbesondere für jüngere Zielgruppen auf Plattformen wie Instagram, Telegram und TikTok. Diese Maßnahmen sollten auf die digitalen Gewohnheiten der Nutzer*innen abgestimmt werden und den Schwerpunkt des DSA auf öffentliche Sensibilisierungskampagnen gegen Desinformation und schädliche Inhalte unterstützen.

  4. Der DSC sollte Plattformen formell auffordern, ihre Mechanismen zur Inhaltsmoderation und Überwachung zu verbessern, insbesondere für Hochrisikokanäle (z. B. AUF1 und OliverJanich), die als Quellen für Hassrede identifiziert wurden. Der DSC sollte zudem regelmäßige Berichte über die Einhaltung von Maßnahmen verlangen, um Rechenschaftspflicht sicherzustellen.

  5. Die EK und der DSC sollten mit Plattformen zusammenarbeiten, um fortschrittliche mehrsprachige KI-Modelle zu integrieren, wie es der DSA fördert. Besonders wichtig ist hierbei, diese Modelle darauf zu trainieren, Inhalte in verschiedenen Dialekten, Argots, Fachjargons und Slangs zu erkennen und zu moderieren, um die Genauigkeit der Moderation zu verbessern.

  6. Die EK muss Forschenden den Zugang zu Daten von VLOPs und VLOSEs gemäß DSA-Artikel 40 gewährleisten. Dazu gehört die Einführung standardisierter Richtlinien für Plattformen, um den Datenzugang für die Forschung zu systemischen Risiken zu erleichtern, und die Durchsetzung von Strafen bei Nichteinhaltung von Transparenz- und Datenfreigabeverpflichtungen.

  7. Die EK und der DSC sollten CSOs befähigen, zu Bewertungen systemischer Risiken beizutragen, indem sie ihnen die notwendigen Werkzeuge, Schulungen und Ressourcen bereitstellen, um beleidigende Inhalte effektiv zu überwachen und ihre Ergebnisse an den DSC und die Plattformen zu melden.