Europäische Union,Österreich

Wahlregistrierungsfristen für die Europawahl

25 März , 2024  

Wien, 25. März 2024: Wichtige Wählerregistrierungsfristen für die Wahlen zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024 in drei EU-Mitgliedstaaten (ES, IT, FI) sind bereits abgelaufen.

Morgen, am 26. März, ist in Österreich der Stichtag für das Wählerverzeichnis. Insbesondere wenn Sie einE mobileR EU-BürgerIn sind, der/die in Österreich lebt und in Österreich wählen möchte, müssen Sie sich bis morgen registrieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums.

Hier finden Sie die Aufzeichnung des letzten SEEEDS-Webinars zur Verbesserung der Beteiligung mobiler EU-BürgerInnen und die Einführungspräsentation zum Thema.

❓ Wussten Sie, dass 16-jährige WählerInnen aus Frankreich, Italien, Polen, Spanien usw. mit Wohnsitz in Österreich, Belgien und Deutschland bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 wählen können?

❓ Wussten Sie, dass 18-jährigee italienische oder griechische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich oder Belgien als KandidatIn für die Wahlen zum Europäischen Parlament antreten könnten?

❗ In ihrem Heimatland müssten sie mindestens 25 Jahre alt sein!

❓Wussten Sie, dass tschechische, irische, maltesische und slowakische mobile EU-BürgerInnen nicht wählen können – es sei denn, sie melden sich für ihr Gastland an oder sie reisen in ihr Heimatland um zu wählen?

Gute Informationen bietet die EU über diese  Webseite: https://elections.europa.eu/de/how-to-vote/at/