In weniger als einem Jahr, am 26. Mai 2019, werden in Österreich jene 18 Parlamentarier neu gewählt, die Österreich im Europaparlament vertreten. Zur Durchführung dieser Wahl bedarf es einer Wahlrechtsnovelle, um auch der neuen, ab 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen. Diese Novellierung betrifft wieder eine notwendige Abänderung des bestehenden Briefwahlkuverts, das – seit dem Wegfall der Lasche aufgrund von Kleberproblemen – Name und Unterschrift des Wählers an der Außenseite sichtbar macht. Konkret geht es dabei um die Einführung eines dritten Überkuverts, um personenbezogene Daten und Unterschriften vor den Blicken von Dritten zu schützen.