Gastbeitrag zur Wahlreform der Europawahl in der Wiener Zeitung am 17. Oktober 2019
Konkrete Empfehlungen für Reform der Europawahl
Schon in der vergangenen Wahlperiode wurde im Europäischen Parlament ein Vorschlag für Wahlreformen erarbeitet, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Zum ersten Mal wurde die Wahl zum Europäischen Parlament von 23. bis 26. Mai dieses Jahres von einer zivilgesellschaftlich initiierten Wahlbewertungsmission mit 28 nationalen Kapiteln beobachtet. Insgesamt nahmen an der Wahlbewertungsmission 65 internationale Wahlbeobachter und -experten sowie acht gleichgesinnte Wahlbeobachterorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten teil. Die Mission konzentrierte sich auf bestimmte Themen, um die Kohärenz der Wahlprozesse innerhalb der EU zu analysieren. Diese Themen umfassten das aktive und passive Wahlrecht, den Wahlkalender, die Wählerregistrierung, die Kampagnenfinanzierung, die Regulierung sozialer Medien sowie die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen. Die Mission folgte etablierter Methodik für Wahlbeobachtung, verwies auf internationale Standards und regionale Menschenrechtsverpflichtungen und wurde EU-weit ehrenamtlich durchgeführt.
Die Europawahl 2019 ist besser verlaufen als weithin erwartet: Das erste Mal seit ihrer Einführung ist die Beteiligung gestiegen und hat nach 25 Jahren wieder mehr als 50 Prozent erreicht. Österreichische Wähler trugen mit einem Wachstum von 45 bis auf fast 60 Prozent zu diesem positiven Trend bei. Die Befürchtungen bezüglich einer Einmischung ausländischer Akteure, des Erstarkens rechtspopulistischer Parteien oder bezüglich einflussreicher Desinformationskampagnen haben sich nicht im erwarteten Ausmaß eingestellt. Eine ständige Überwachung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Wahlintegrität sind jedoch wichtig, um die Ausübung politischer und demokratischer Rechte in der EU zu gewährleisten.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde im Europäischen Parlament ein Vorschlag für Wahlreformen erarbeitet, um die europäische Bedeutung des Wahlprozesses zu betonen und in den Mitgliedstaaten weiter zu harmonisieren. Die vorgeschlagenen Reformen fanden jedoch entweder keine Mehrheit im Europäischen Parlament, wie die Einführung transnationaler Listen, oder wurden von der Mehrheit der Europaparlamentarier, aber nicht vom Europäischen Rat unterstützt, wie die Einführung eines gemeinsamen Mindestwahlalters mit 16 Jahren. Election-Watch.EU hat Mitte September seinen Bericht als umfassendes Referenzdokument für künftige Wahlreformen veröffentlicht. Konkrete Empfehlungen beziehen sich auf:
Wahlsystem: Das Spitzenkandidatenprinzip wurde 2019 von mehr europäischen Parteien verfolgt als zuvor, hat aber nicht wie vorgesehen zur Wahl der Kommissionspräsidentin geführt. Die Europäischen Institutionen und Parteien sollten klären, wie in der Zukunft damit zu verfahren ist. Die Sitzverteilung im Parlament sollte auf Basis demographischer Entwicklungen regelmäßig unter objektiven und transparenten Kriterien überprüft werden.
Wahlteilnahme: Die Bedingungen für aktives und passives Wahlrecht in der EU sollten einander angeglichen werden. Dies betrifft das Wahl- und Wählbarkeitsalter ebenso wie Kriterien für den Wohnsitz von Kandidaten, zulässige Ausschlusskriterien und Maßnahmen zur ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen. Verbleibende Barrieren für die Wahlteilnahme von Menschen mit Behinderungen sollten aufgehoben und deren Mitwirkung im Wahlprozess weiter unterstützt werden. Die Bedingungen zur Wahlteilnahme (zum Beispiel Wahltage, Briefwahl und Auslandswahlrecht) sollten weiter vereinheitlicht werden.
Wählerregistrierung: Der Austausch von Daten über Wähler innerhalb der EU muss deutlich verbessert werden, nicht zuletzt, um Mehrfach-Registrierungen und die Möglichkeit einer mehrmaligen Stimmabgabe zu vermeiden. Dies betrifft auch eine Harmonisierung der Stichtage und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.
Wahlkampffinanzierung: In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine neue Behörde basierend auf neuen Regulierungen geschaffen. Die Bedingungen für einen europaweiten Wahlkampf und dessen Finanzierung könnten aber weiter verbessert und aneinander angeglichen werden, insbesondere, was zulässige Finanzierungsquellen, die Höhe der Ausgaben sowie deren Überprüfung betrifft.
Soziale Medien: Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten weitere Maßnahmen setzen, um einen fairen Online-Wahlkampf zu ermöglichen, Datenschutz zu wahren sowie strategischer Manipulation und Fehlinformation vorzubeugen. Die Betreiber von Internet-Plattformen sollten transparenter agieren; Wahlbeobachtern und Forschungseinrichtungen sollte der Zugang zu Daten politischer Inhalte zur Überprüfung ermöglicht werden.
Zivilgesellschaft: Bildungsmaßnahmen für Wähler sollten ausgebaut, und das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie sollte weiter gefördert werden. Unabhängige, nicht-parteiliche Wahlbeteiligung sollte in der gesamten EU möglich sein. Debatten um Wahlreformen aus der vergangenen Legislaturperiode sollten wieder aufgenommen und konstruktiv weitergeführt werden, und die Zivilgesellschaft sollte daran mitwirken. Election-Watch.EU wird in den kommenden Monaten die Erkenntnisse und Empfehlungen der Wahlbewertungsmission in verschiedenen Foren präsentieren und sich weiter für die Anerkennung von Wahlbeobachtung durch die Europäischen Institutionen und Akteure einsetzen.