Die Probleme mit den Wahlkarten, die zur Wiederholung und zur Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl geführt haben, waren beim Urnengang am 4. Dezember kein großer Stolperstein. Dennoch durften einem Medienbericht zufolge 34.187 der 651.726 eingelangten Wahlkarten nicht in die Stimmzählung miteinbezogen werden.
In 834 Fällen lag der Grund darin, dass die Wahlkarte beschädigt ankam, sodass man nicht ausschließen konnte, dass jemand die darin noch in einem eigenen Kuvert liegende Stimme manipuliert hat, berichtet „Die Presse“ (Freitag-Ausgabe). In 13 Fällen waren zwei oder mehrere Wahlkuverts enthalten. In 54 Fällen waren andere Wahlkuverts enthalten als die offiziellen. In immerhin 1.589 Wahlkarten war hingegen gar kein Kuvert zu finden.
In einigen weiteren Fällen kam die Wahlkarte zu spät an, oder der Wähler beschriftete das Kuvert, wodurch dieses, weil gekennzeichnet, ebenfalls nicht miteinbezogen werden durfte. Der mit Abstand größte Stolperstein blieb die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte. In 31.426 Fällen wurde die Unterschrift gar nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben.