Österreich

Bevölkerung wächst, Wähler werden weniger

14 Sep , 2017  

Bevölkerung wächst, Wähler werden weniger

6.340.336 Menschen sind bei der Nationalratswahl am 15. Oktober wahlberechtigt. Mehr als 1,1 Millionen dürfen nicht wählen, obwohl sie in Österreich leben, sie sind nämlich keine österreichischen Staatsbürger. Diese Tatsache führt zu der Situation, dass die Bevölkerung in Österreich immer größer wird, gleichzeitig der Anteil an Wahlberechtigten sinkt. Das heißt auch, dass immer mehr Menschen, obwohl sie hier leben, nicht an politischen Entscheidungen teilhaben dürfen. Gerd Valchars vom Institut für Staatswissenschaft an der Uni Wien spricht deshalb von einer “defizitären Demokratie” in Österreich.

Gestaltung: Beate Tommasovits, Barbara Schieder

Höre ORF Ö1 Mittagsjournalbeitrag am 13. September 2017

Siehe auch folgenden Artikel in der Wiener Zeitung vom 14. September 2017

Von Lukas WodickaImmer mehr Menschen werden von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Ist das noch zeitgemäß?

Wien. Dijana P. wird am 15. Oktober, dem Tag der Nationalratswahl, vieles tun – wählen wird sie allerdings nicht. Nicht weil sie nicht möchte, sondern weil sie nicht darf. “Ich empfinde das schon als unfair”, sagt die 22-jährige bosnische Staatsbürgerin. Immerhin wurde sie in Österreich geboren, wuchs in Kärnten auf, lebt heute als Studentin in Wien.

Sie ist nicht alleine. Anfang 2017 hatten 1.341.930 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ihren Lebensmittelpunkt in Österreich – davon 1.109.286 im wahlberechtigten Alter. Sie dürfen bei der kommenden Nationalratswahl ihre Stimme nicht abgeben, da das Wahlrecht an den Besitz einer österreichischen Staatsbürgerschaft gekoppelt ist.

667.201 dieser Personen kommen aus einem Drittstaat und sind so wie Dijana von der Teilnahme an Gemeinde-, Landtags- und Nationalratswahlen ausgeschlossen. Die restlichen 664.729 sind EU-Bürger und dürfen zumindest bei der Wahl zum Europaparlament, sowie bei Wahlen auf Gemeindeebene ihre Stimme abgeben.

Die Schere öffnet sich

Im Laufe der vergangenen Jahre schrumpfte die Zahl der Wahlberechtigten, im Gegenzug stieg jedoch die Zahl jener, die nicht wählen dürfen. Wien ist hierfür ein Extrembeispiel: 1.580.950 Einwohner im wahlberechtigten Alter zählte die Stadt zu Jahresbeginn – 444.611 davon besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft und dürfen somit nicht wählen. Das sind 28 Prozent der potentiell wahlberechtigten Bevölkerung der Stadt.

Österreichweit stieg die Zahl an ausländischen Staatsbürgern von 829.679 im Jahr 2008 auf 1.341.930 zu Jahresbeginn 2017. Im Gegenzug schrumpfte die Anzahl der österreichischen Staatsbürger im gleichen Zeitraum um 47.375 Personen.

Für den Politikwissenschafter Gerd Valchars, Experte für Staatsangehörigkeit und Migrationsforschung, ist diese Entwicklung ein eklatantes Problem. Seines Erachtens nach könne nicht von einem allgemeinen Wahlrecht gesprochen werden, wenn bundesweit rund 15 Prozent der Bevölkerung im wahlfähigen Alter von der politischen Teilnahme ausgeschlossen werden.

“Unsere Demokratie hat sich längst zu einer defizitären Demokratie entwickelt”, sagt Valchars. Die Auswirkungen wären folglich, dass Parteien nicht um diese größer werdende Gruppe werben müssten und deren politische Meinung daher kaum berücksichtigt werde. “Die Betroffenen sind in keinster Weise Subjekt, sondern rein Objekt der Politik.”

Ähnlich argumentiert der Verein “SOS Mitmensch”, der heuer zum bereits dritten Mal die “Pass-Egal-Wahl” abhalten wird. Am 10. Oktober sind im Rahmen dessen alle Menschen ohne österreichischen Pass eingeladen, ihre Stimme symbolisch abzugeben. Damit soll ein Zeichen gegen Demokratieausschluss gesetzt werden, erklärt Alexander Pollak, Sprecher des Vereins. Auch er sieht den kritischen Punkt mittlerweile als erreicht an: “Die Politik sollte sich fragen, ob man wirklich eine Parallelgesellschaft an Personen, die sich nicht demokratisch beteiligen dürfen, schaffen möchte.”

Keine Änderung in Sicht

Für eine Ausweitung des Wahlrechts wäre eine Zweidrittelmehrheit im Parlament vonnöten. Diese ist nicht in Sicht. Die drei zurzeit stimmenstärksten Parteien SPÖ, ÖVP und FPÖ positionieren sich laut “wahlkabine.at” klar gegen eine Öffnung des Wahlrechts. Allesamt argumentieren mit der Staatsbürgerschaft, die den einzigen Zugang zu Wahlen auf Bundesebene darstellt. Sie würde bei einer Öffnung des Wahlrechts entwertet werden, so die Befürchtung.

Die ÖVP verweist zusätzlich auf die Gefahr, dass “politische Konflikte aus dem Ausland dadurch noch leichter nach Österreich hineingetragen werden könnten”. Beispiele nennt sie keine.

Doch der Aufruf des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan Mitte August an alle Deutschtürken, weder CDU, noch SPD oder Grüne zu wählen, kann vermutlich als derartige Gefahr interpretiert werden. Bislang erfolgte kein Aufruf an die Austrotürken. Das Ergebnis des Verfassungsreferendums vom 16. April zeigt jedoch, dass viele der in Österreich lebenden Türken Erdogans Politik nicht ablehnen. 73,23 Prozent votierten für die Einführung eines umstrittenen Präsidialsystems in der Türkei und somit für Erdogans Machtausweitung. Das Ergebnis fiel damit deutlicher aus, als in der Türkei selbst.

Am Ausgang des Referendums entflammte eine Debatte über Doppelstaatsbürgerschaften. Konkret fordern weite Teile der heimischen Politik die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft für alle Besitzer einer zusätzlichen illegalen türkischen Staatsbürgerschaft.

Wahlrecht als Privileg

An der Debatte zeigt sich, dass die Staatsbürgerschaft als Privileg verstanden wird. In den Augen des Vorsitzenden des Expertenrates für Integration, Heinz Faßmann, muss man sich diese erst verdienen. “Man sollte einen gewissen Nachweis erbringen können, dass man sich verstärkt auf Österreich einlässt.” Das könne beispielweise in Form einer ehrenamtlichen Tätigkeit sein, so Faßmann. Jubeln für Erdogan dürfte hingegen nicht als Nachweis einer gelungenen Integration interpretiert werden, wie die Debatte um Doppelstaatsbürgerschaften zeigt.

Der Erwerb einer österreischichen Staatsbürgerschaft ist an viele Bedingungen gekoppelt. Für Gerd Valchars sind diese zum Teil “extrem ausschließend”. Allen voran stört er sich an den hohen Anforderungen, welche das Einkommen betreffen: “Sie sind im internationalen Vergleich sehr hoch angesetzt. Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung wird allein deshalb von der Einbürgerung ausgeschlossen. Diese Hürde – verbunden mit der Staatsbürgerschaft als einzigem Zugangskriterium zum Wahlrecht – führt zu einer Art Zensuswahlrecht.”

“Auf die Gesellschaft einlassen”

Auch Dijana P. scheitert an diesen finanziellen Anforderungen. Die ebenso geforderten Deutschkenntnisse und die Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren stellen hingegen kein Problem für sie dar. Heinz Faßmann hält die Frage nach der Selbsterhaltungsfähigkeit dennoch für “einen nicht unwesentlichen Punkt”.

Es gehe darum, wie sehr man sich auf die Gesellschaft einlasse und dazu gehöre eben auch eine geregelte Erwerbstätigkeit, ist er überzeugt. “Ich glaube, was die Zielvorstellung anbelangt, sind wir uns alle einig”, resümiert er. “Politische Teilhabe gehört gefördert. Aber wir müssen uns überlegen, wie man Wege finden kann, die insgesamt gesellschaftlich akzeptabel sind und die auch die vielfältige Struktur der Zuwanderung berücksichtigen.”

Faktum ist, nicht alle Zugewanderten planen, dauerhaft in Österreich zu bleiben – viele hingegen schon. Wer von ihnen unter welchen Bedingungen wählen darf, wird noch für viel Diskussionsstoff sorgen. In der Zwischenzeit überlegt Dijana ihre Stimme bei der “Pass-Egal-Wahl” abzugeben. Bei der Nationalratswahl wäre ihr dies natürlich lieber.