Der Endbericht der OSZE/ODIHR Wahlbewertungsmission zur Nationalratswahl 15. Oktober 2017 unterstreicht einmal mehr dass Österreich eine solide Demokratie ist. Jedoch bedarf es ausdrücklich weiterer Verbesserungen, um Österreichs Verpflichtungen im Rahmen der OSZE und anderer internationaler Standards für demokratische Wahlen zu erfüllen.
Die von der OSZE/ODIHR (OSZE Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte) entsandte Wahlbewertungsmission listet 17 Empfehlungen zur Verbesserung des Wahlrechts und Wahldurchführung auf und verweist darauf, dass nicht adressierte Empfehlungen der vergangenen Wahlmissionen 2010, 2013 und 2016 nach wie vor Gültigkeit haben. Mit insgesamt neun entsandten OSZE/ODIHR Wahlmissionen ist Österreich zudem „Spitzenreiter“ innerhalb der etablierten OSZE Demokratien und hinkt vor allem skandinavischen Ländern mit der Umsetzung von Wahlreformen hinterher.
Der Endbericht in englischer Sprache ist auf der OSZE/ODIHR Webseite verfügbar.
Eine übersetzte Version in deutscher Sprache wurde ebenfalls online gestellt.
In der Zusammenfassung des Endberichts wird erläutert dass “(…) a number of previous OSCE/ODIHR recommendations remain to be addressed, including with regard to citizen observation, the composition of election boards, candidate registration procedures, campaign finance rules, and pre-electoral complaints and appeals. Many OSCE/ODIHR EAM interlocutors raised concerns over restricted access to information from public authorities, including about meetings of the election administration, which diminished the transparency of aspects of the elections.”
Der Bericht verweist auf wahlbeobachtung.org: “The Austrian citizen election observation organization, wahlbeobachtung.org, was denied accreditation by the MoI on 16 August on the grounds of a Constitutional Court ruling stating that those not explicitly allowed at polling stations are not permitted to attend.” und inkludiert einmal mehr eine Empfehlung zur Wahlreform um zivilgesellschaftliche Wahlbeobachter zu ermöglichen: “The election law should be amended to allow for citizen observation, in line with paragraph 8 of the 1990 OSCE Copenhagen Document.”