Am Donnerstag, 31. August 2017 versammelten sich die Mitglieder der Bundeswahlbehörde (BWB) um die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge zu beschließen und zu veröffentlichten. Dies geschieht in Österreich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mitglieder der BWB sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und Sitzungsprotokolle werden nicht veröffentlicht. Diese österreichische Praxis hat die OSZE /Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) schon mehrfach kritisiert und entsprechende Empfehlungen für größere Transparenz ausgesprochen.
Laut ORF online stehen alle Kandidaten der Nationalratswahl unverrückbar fest. Die Bundeswahlbehörde hat am 31. August 2017 die Bundeswahlvorschläge veröffentlicht. 13 der 16 Parteien haben Bundeslisten eingereicht. Damit können sie an der Vergabe von Restmandaten auf Bundesebene teilnehmen und ihre Bewerber Bundesvorzugsstimmen sammeln.
Auf der BMI Webseite können die gesamten Bundeswahlvorschläge heruntergeladen werden.